Zeugenfragebogen ignorieren: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Nein. Sie haben das Recht, bestimmte Angaben nicht und Ihr Zeugnisverweigerungsrecht geltend zu machen. Sie sind allerdings verpflichtet, die Angaben im Bogen zu prüfen und diesen an die entsprechende Behörde zurückzusenden. Was im Zeugenfragebogen aufgeführt ist, erfahren Sie hier.
Machen Sie keine weiteren Angaben bzw. berufen sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht, müssen Sie zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Werden mit Ihrem Fahrzeug jedoch wiederholt Verstöße begangen und ist der Fahrer nicht ermittelbar, kann das eine Fahrtenbuchauflage zur Folge haben. Sie sind dann verpflichtet, alle Fahrten und Fahrer festzuhalten und diese Aufzeichnungen auf Verlangen der Behörde vorzuzeigen.
Schicken Sie den Zeugenfragebogen nicht zurück, kann zunächst eine schriftliche Aufforderung zum Ausfüllen und Zurücksenden bei Ihnen eingehen. Auch eine Vorladung zur Aussage durch die Polizei ist in diesem Fall möglich.
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Fahrerermittlung über den Halter: Zeugenfragebogen als wichtiges Hilfsmittel
Der Zeugenfragebogen dient in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren dazu, vom Halter des Fahrzeugs Informationen zum Fahrer bzw. zu erhalten, wenn dieser zunächst unbekannt ist. Den Zeugenfragebogen dann zu ignorieren, kann Folgen haben. Welche das sind, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Ist bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit der Fahrer unbekannt, versuchen die Behörden diesen im Rahmen des Bußgeldverfahrens über den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln. Dieser bekommt entweder einen Anhörungs- oder einen Zeugenfragebogen zugesandt. Letzteres ist meist dann der Fall, wenn zu erkennen ist, dass der Halter nicht der Fahrer sein kann. Hier sind dann die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug, Halter und zum Tatvorwurf aufgeführt.
Doch was ist eigentlich, wenn der Halter gar keine Angaben machen kann oder will? Können Sie den Zeugenfragebogen dann ignorieren?
Zeugenfragebogen wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ignorieren keine wirkliche Option
Halter können einen Zeugenfragebogen zwar ignorieren, sollten sich aber bewusst sein, dass dies in der Regel Folgen hat. Denn Empfänger des Fragebogens sind verpflichtet, zumindest die Angaben zu überprüfen und deren Richtigkeit zu bestätigen. Das heißt, Sie müssen den Bogen an die Behörde zurücksenden, auch wenn Sie keine Angaben zum Fahrer machen wollen oder können.
Würden Sie sich oder enge Angehörige mit einer Aussage belasten, können Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und müssen bis auf das Prüfen der Informationen keine weiteren Angaben im Bogen hinterlegen.
Den Zeugenfragebogen gänzlich zu ignorieren, führt üblicherweise dazu, dass Sie eine schriftliche Aufforderung erhalten, diesen auszufüllen und zurückzusenden. Darüber hinaus ist es möglich, wenn Sie beispielsweise einen Zeugenfragebogen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ignorieren, Sie eine Vorladung aufs Polizeirevier erhalten oder die Beamten in Ihrem direkten Umfeld ermitteln, um den Fahrer zu finden.
Des Weiteren kann Haltern eine Fahrtenbuchauflage drohen, wenn Sie den Zeugenfragebogen ignorieren. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 31a Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.