Sie wollen schnell zu Ihrem Termin und mit Ihrem Auto dorthin fahren. Doch dann stellen Sie fest, dass Ihr Wagen eingeparkt ist. Das kann, vor allem bei Zeitdruck, sehr ärgerlich sein. Mindestens genauso störend ist, wenn ein privater Parkplatz zugeparkt ist, wenn Sie nach hause kommen oder wenn Autofahrer Blitzer zuparken. Letzteres stört zudem die Ausführung der öffentlichen Aufgaben und die Verkehrssicherheit.
Doch ist das Zuparken eigentlich strafbar? Was können Sie tun, wenn Ihr privater Stellplatz zugeparkt ist? Unser Ratgeber beschäftigt sich mit den Antworten auf diese und weitere Fragen.
Inhaltsverzeichnis
Bußgelder für das Zuparken
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt | 55 € | |
… mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen | 100 € | 1 |
Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten, 5 Meter vor einer Kreuzung oder Einmündung, im Bereich von Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen oder über einem Schachtdeckel | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
… länger als drei Stunden | 20 € | |
… länger als drei Stunden mit Behinderung | 30 € | |
Versperren des Abfahrtsweges eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges | 20 € | |
Unberechtigtes Parken in einer Nothalte- oder Pannenbucht | 25 € |
Zuparken: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Wenn Sie Geduld mitbringen, warten Sie, ob der Fahrzeughalter zurückkommt. Wenn dieser nach Ihrem Abwarten nicht kommt, dürfen Sie den fremden Wagen sogar abschleppen lassen, um die durch das Zuparken entstandene Einschränkung zu beseitigen. Das aber nur, wenn das Parken auf Ihrem Privatgrund stattfindet.
Es kommt ganz auf den Ort an, in dem der Wagen Sie zugeparkt hat. Beim Zuparken in öffentlichen Räumen, müssen Sie die Polizei oder Ordnungsämter kontaktieren. In Ihrem privaten Raum, also auf Ihrem Grundstück, dürfen Sie Falschparker abschleppen lassen.
Der Zuparkende muss die Abschleppkosten tragen. Wenn er vor Einfahrten, privaten Parkplätzen oder Feuerwehrzufahrten parkt, verstößt er gegen Verkehrsregeln, wie Parkverbote. Diese Ordnungswidrigkeit zieht eine Geldbuße nach sich. Die genaue Höhe der Strafe können Sie hier nachlesen.
Ist das Zuparken eine Nötigung?
Fahrzeugführer sind verärgert, wenn andere Ihr Fahrzeug zustellen, doch entspricht das auch gleich einer Straftat? Ist das Auto zugeparkt, sehen die Gesetze eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe vor. Denn Sie können den Tatbestand der Nötigung erfüllen beim Zuparken eines anderen Autos.
Die Nötigung ist in § 240 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt und liegt dann vor, wenn der Täter eine andere Person durch eine Drohung oder Gewaltanwendung rechtswidrig zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt. Wenn Sie ein fremdes Auto zuparken, kann der Fahrzeugführer seinen Pkw nicht mehr frei benutzen, da das fremde Fahrzeug ihn physisch an der Wegfahrt hindert. Er wird also zu einem Unterlassen oder der Duldung der Behinderung am Wegfahren gezwungen.
Damit der fremde Fahrer eine Strafe erhält, muss er vorsätzlich gehandelt haben. Er muss gewusst und zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass er den Fahrzeughalter des zugeparkten Wagens an einer Wegfahrt hindert.
Das Zuparken im öffentlichen Raum
Stellt im öffentlichen Raum jemand sein Auto vor Ihres, sollten Sie eine öffentliche Stelle hinzuziehen. Rufen Sie die Polizei oder das Ordnungsamt und informieren sie über das Zuparken. Diese Behörden leiten die richtigen Maßnahmen ein und lassen den Wagen dann auch abschleppen.
Wenn Sie den Blitzer zuparken, behindern Sie die Funktion des Geschwindigkeitsmessgerätes und begehen eine Ordnungswidrigkeit. Jedoch üben Sie keinerlei Zwang auf eine andere Person aus und hindern niemanden an einer ungestörten Fortbewegung. Der Tatbestand der Nötigung ist hier nicht erfüllt.
Folglich kommen auf den Falschparker Sanktionen zu. Die Höhe des Bußgeldes unterscheidet sich je nach dem Ort, wo das Zuparken geschieht. Fahrer, die eine Feuerwehrzufahrt zuparken, müssen 55 Euro Bußgeld zahlen, bei gleichzeitiger Behinderung eines Rettungsfahrzeuges 100 Euro. Im letzteren Fall kommt ein Punkt in Flensburg dazu.
Wenn die Einfahrt zugeparkt ist; was müssen Sie tun?
Es ist genauso möglich, dass anstatt das Auto, Ihr Privatgrund, oder ein privater Stellplatz, wie die Garage versperrt ist. Wenn Ihnen Autofahrer die Garage, den Privatparkplatz oder die Einfahrt zuparken, kann das sehr stören. Ist die Garageneinfahrt zugeparkt, schränkt das Sie in Ihrem Eigentum und Besitz ein.
Doch was können Sie tun, wenn das der Fall ist? Sind Sie im privaten Raum eingeparkt, ist “Was ist zu tun?” etwas anders zu beantworten. Parkt jemand auf Ihrem Privatgrund den privaten Stellplatz zu, dürfen Sie das Auto, was Ihren Besitz oder Ihr Eigentum behindert, abschleppen lassen.
Regelmäßig müssen Sie dann allerdings in Vorkasse gehen und das Abschleppunternehmen bezahlen. Die Kosten können Sie vom Fahrzeughalter zurück holen. Sollte er jedoch zahlungsunfähig sein, bleiben Sie auf diesen Ausgaben sitzen.